§1. Der Beginn einer jeden Sitzung ist dem Ermessen
des Mitglieds anheimgestellt. Vor Beginn der Veranstaltung werden Bier und Wein kostenlos
zur Verfügung gestellt.
§2 Mitglieder, die länger als ein Jahr im Elferrat sind, werden vor und nach
jeder Veranstaltung von den amtierenden Jecke Böhnchen nach Hause chauffiert. Hierbei ist
den Jecke Böhnchen ein Obolus im Sinne eines schlichten "Danke" sicher.
§3 Die Elferratsmitglieder haben im tadellos, nach Maß geschneidertem, Anzug zu
erscheinen. Für eventuelle Änderungsschneiderreinen ist der Zeugwart jederzeit
ansprechbar. Die Kosten tragen die gemeinen Mitglieder des KVB.
§4 Jede Sitzung ist Erholung. Wer nüchtern bleibt oder gar zu früh zu einer Sitzung
erscheint wird unverzüglich wieder nach Hause geschickt. Paragraph 2 entfällt hierbei.
§5 Während einer Elferratssitzung muß gesungen werden. Für die musikalische trägt
der Vorstand Sorge.
§6 Wer gute Laune verweigert wird mit Kirmes- und Hallenaufbauten nicht unter 10
Jahren bestraft. Gleichzeitig wird Ihm die Verantwortung für den jederzeit tadellosen und
einsatzbereiten Zustand des neu angeschafften Toilettenwagens auferlegt.
§7 Besoffen auf eine Veranstaltung zu kommen ist strengstens verboten. Hierfür sind
die Vorstandssitzungen vorgesehen.
§8 Nach jeder Sitzung ist der Präsident verpflichtet jedem Mitglied persönlich die
Hand zu schütteln und seinen herzlichsten Dank für das Erscheinen auszusprechen.
§9 Will ein Elferratsmitglied heiraten, hat der Vorstand für eine vollständige
Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des 1. Vorsitzenden statt. Um die
Braut kümmert sich der Präsident.
§10 Für Katastrophen und ähnliche Fehlleistungen ist der stellvertretende
Vorsitzende jederzeit und voll verantwortlich.
§11 Bei Streitigkeiten zwischen Vorstand und Elferrat sind Tisch- und Stuhlbeine des
Wirts zu schonen. Knüppel, Pistolen, Schlagringe sind vorher durch den Zeugwart
bereitzustellen.